Worum geht es?
Das Recht, nach dem in Deutschland Tarifverträge verhandelt und abgeschlossen werden – das Tarifrecht -, ist ein Teil des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht regelt die Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen zwischen Staat, Arbeitnehmern*innen und Arbeitgebern.
In der Systematik, im Aufbau des Arbeitsrechts kann man sehen, welche Sachverhalte von wem auf welche Weise geregelt werden.