Station A Wie Arbeitsrecht entsteht und wirkt
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Grundlagen für die Arbeit in einer Tarifkommission
Station A: Wie Arbeitsrecht entsteht und wirkt
Worum geht es?
Das Recht, nach dem in Deutschland Tarifverträge verhandelt und abgeschlossen werden – das Tarifrecht -, ist ein Teil des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht regelt die Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen zwischen Staat, Arbeitnehmern*innen und Arbeitgebern.
In der Systematik, im Aufbau des Arbeitsrechts kann man sehen, welche Sachverhalte von wem auf welche Weise geregelt werden.
Was ist zu tun?
In der Übung A geht es darum, den verschiedenen Normen im Arbeitsrecht zuzuordnen, durch wen und wie sie zustande kommen und wie sie wirken.
Dabei soll der innere Aufbau des Arbeitsrechts deutlich werden.
Mach Dir auch dazu Gedanken, welchen Platz die Gewerkschaft bzw. die Gewerkschaftsmitglieder in diesem System einnehmen.
Ziehe die Karten auf der rechten Seite in die Pyramide und bringe die Normen in die richtige Hierarchie.
Tipp: Auch die Wolke hat ein Feld.
EU-Parlament und EU-Kommission legen EU-Verordnungen und Richtlinien fest. EU-Verordnungen gelten unmittelbar und zwingend. EU-Richtlinien sind in nationale Gesetze umzusetzen (Gewerkschaften werden im Laufe des Verfahrens angehört).
EU-Verordnungen und -Richtlinien gelten für alle AN bzw. AN-Gruppen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Bundestag und Bundesrat beschließen Änderungen.
Bundes- und Länderparlamente legen Gesetze durch Parlamentsbeschlüsse fest, diese gelten für alle AN bzw. AN-Gruppen im Bund oder in den Ländern.
Regierungsbehörden legen Verordnungen auf Grundlage von Gesetzen fest. Diese gelten für alle AN bzw. AN-Gruppen im Bund oder in den Ländern.
Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden durch Verhandlungen auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes vereinbart. Dabei besteht die Möglichkeit des Arbeitskampfes. Die Tarifverträge wirken unmittelbar und zwingend für die Gewerkschaftsmitglieder, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen werden zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern auf Grundlage des BetrVG bzw. der Personalvertretungsgesetze verhandelt. Sie sind begrenzt erzwingbar und es besteht keine Möglichkeit zum Arbeitskampf. Sie gelten für alle Beschäftigten bzw. spezifische Beschäftigtengruppen des Betriebs bzw. der Dienststelle.
Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden individuell verhandelt. Sie gelten für die jeweils Beschäftigten individuell und definieren in der Regel die Tätigkeit und Vergütung, evtl. die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber muss den Rahmen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn niederlegen (s. Nachweisgesetz, §2, Abs. 1).
Das Weisungsrecht obliegt dem Arbeitgeber einseitig auf Grundlage der Gewerbeordnung (§106 GewO). Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung in dem Rahmen, der durch Arbeitsvertrag, gesetzliche Bestimmungen, anzuwendende Tarifverträge und geltende Betriebs-/Dienstvereinbarungen gesetzt ist.
Vertiefende Übung A
Was ist zu tun?
Drücke im unteren Bild auf das gelbe Plus um weitere Informationen zu den einzelnen Aspekten des Arbeitsrechts zu erhalten.
Mach auch die Lösungsblätter zum Bestandteil deines Lernprozesses. Schau dir an, wo Du mit Deinen Überlegungen richtig gelegen und wo Du Dich vertan hast. Überlege was Dich zu Deiner Lösung geführt hat, prüft und diskutiert, was an der Aufgabe für Euch und Eure Arbeit wichtig ist.