How2Bildungsurlaub

Wie funktionieren Bildungsurlaube? Was muss ich dafür tun? Welcher rechtliche Rahmen gilt für mich?

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Wie geht Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub? Was ist das denn?

Hast du schon mal darüber nachgedacht, welche guten Gründe es für Bildungsurlaub gibt?

Wir haben sie dir mitgebracht!

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Deine Schritte zum Bildungsurlaub bei ver.di

Welche Schritte du vor und nach deinem Bildungsurlaub machen solltest, findest du in der Präsentation. 

Klick dich doch mal durch und informiere dich.

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Bildungsurlaub bei ver.di 

Eindrücke aus gewerkschaftlichen Bildungsurlauben

Wenn du neugierig bist, was dich bei einem gewerkschaftlichen Bildungsurlaub erwartet, dann schau dir gerne das folgende Video an:

In dem Video findest du kurze Eindrücke aus mehreren gewerkschaftlichen Bildungszentren.

Du gewinnst einen Einblick in Bildungsurlaube beim DGB Bildungswerk BUND in Hattingen, im IG BCE Bildungszentrum in Haltern am See, im IG Metall Bildungszentrum Beverungen und im ver.di Bildungszentrum Gladenbach.

Oft gestellte Fragen (FAQs)

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt des Bildungsurlaubs muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. 

Bist du abhängig Beschäftigte*r und arbeitest nicht in Bayern oder Sachsen? Du bist mindestens 6 Monate bzw. 12 Monate in deinem Betrieb beschäftigt?

Dann hast du einen jährlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wenn du studierst und einen Nebenjob hast, gilt diese Regelung für dich leider nicht.

Bist du Auszubildende*r?

Dann gilt für dich höchstwahrscheinlich auch der Anspruch auf Bildungsurlaub. In manchen Bundesländern gibt es für Auszubildende besondere Regelungen. Schau besser noch einmal in "deinem" Bundesland nach.

Bist du dual Studierende*r?

In einigen Bundesländern gibt es eine Ausnahmeregelung zum Bildungsurlaub bei dual Studierenden. Schau bitte noch einmal in "deinem" Bundesland nach.

In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. Unterschiede gibt es bei den Bezeichnungen "Bildungsfreistellung", "Bildungszeit" und "Bildungsurlaub".

In der Übersicht der gesetzlichen Grundlagen für dein Bundesland findest du deinen Anspruch, die Beantragungsfrist und einen Link für weitere Informationen.

Selbstverständlich kannst du auch Bildungsurlaubsveranstaltungen besuchen, wenn du in Bayern und Sachsen arbeitest. Du hast dann aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub und musst Erholungsurlaub/Mehrleistung/Überstunden nehmen.

Arbeitgeber*innen können Bildungsurlaub unter bestimmten Bedingungen ablehnen.
Dies ist der Fall, wenn:
1. Der /die Arbeitnehmende die erforderliche Wartezeit von 6 bzw. 12 Monaten nicht erfüllt hat. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann in der Regel erst nach 6-monatigem bzw. 12-monatigen Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet.
2. Wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe nachweisbar vorliegen oder die Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer*innen Vorrang haben.
3. Wenn der/die Arbeitnehmende den Bildungsurlaub nicht rechtzeitig beantragt hat.
Einige Gesetze haben spezielle Regelungen für kleine Betriebe, um wirtschaftliche Überforderung zu vermeiden. Zudem wird Doppelansprüchen vorgebeugt, indem der Anspruch auf Bildungsurlaub entfällt, wenn der/die Arbeitnehmende im laufenden Jahr oder einem Zeitraum bereits Bildungsurlaub von einem/einer früheren Arbeitgeber*in erhalten hat.

Der Inhalt des Bildungsurlaubes muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über Mediennutzung und neue Medien bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. Eine kleine Ausnahme gibt es in Berlin und NRW, wo bei der beruflichen Bildung zumindest ein mittelbarer Zusammenhang zur Tätigkeit bestehen sollte. 

Ja, das kannst du in einigen Bundesländern. Teile deiner Arbeitgeberin schriftlich formlos mit, dass du deinen Anspruch auf Bildungsurlaub ins nächste Jahr übertragen lassen möchtest, da du in diesem Jahr kein Bildungsurlaubsseminar besuchen konntest. Nachlesen kannst du das auch unter den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes in dem dein Arbeitsplatz ist.

Die gesetzliche Regelung zur Freistellung für einen Bildunsgurlaub greift für dich leider nicht. Bist du aber Mitglied in einer Gewerkschaft kannst du dennoch am Bildungsurlaubsangebot deiner Gewerkschaft oder einer Schwestergewerkschaft innerhalb des DGB teilnehmen. Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt hierbei deine Gewerkschaft für dich. Der Bildungsurlaub ist für Gewerkschaftsmitglieder deswegen kostenfrei bzw. ermäßigt. Anders ist es bei kostenpflichtigen Bildungsurlauben. Hier frage besser noch einmal direkt bei deinem Seminaranbieter nach.

Die gesetzliche Regelung zur Freistellung für einen Bildunsgurlaub greift für dich leider nicht. Bist du aber Mitglied in einer Gewerkschaft, kannst du dennoch am Bildungsurlaubsangebot deiner Gewerkschaft oder einer Schwestergewerkschaft des DGB teilnehmen. Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt hierbei deine Gewerkschaft für dich. Anders ist es bei kostenpflichtigen Bildungsurlauben. Hier frag besser noch einmal direkt bei deinem Seminaranbieter nach.

Das kannst du selbstverständlich gerne tun. Die Kosten werden allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder übernommen/ reduziert. Solltest du kein Mitglied einer Gewerkschaft sein, wirst du die vollen Kosten tragen müssen. Die Kosten findest du in der Regel direkt bei dem jeweiligen Seminarangebot aufgeführt. 

Wenn du dir diese Kosten sparen möchtest, lohnt sich vielleicht eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Diese hat auch weitere Vorteile.
Nachlesen kannst du das hier: 10 Gute Gründe für ver.di

Gesetzliche Regelungen für dein Bundesland

5 Tage pro Jahr 

Beantragungsfrist: 9 Wochen

Link: Bildungszeit in Baden-Württemberg

In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

10 Tage in 2 Jahren durch Vorgriff auf den Anspruch des kommenden Jahres

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungszeit in Berlin

10 Tage pro zwei Kalenderjahre.

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsurlaub in Brandenburg

10 Tage pro zwei Kalenderjahre.

Beantragungsfrist: 4 Wochen 

Link: Bildungszeit in Bremen

10 Tage pro zwei Kalenderjahre.

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsurlaub in Hamburg

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Beantragungsfrist: 6 Wochen

Bildungsurlaub in Hessen

10 Tage pro zwei Kalenderjahre.

Beantragungsfrist: 8 Wochen 

Link: Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr 

Beantragungsfrist: 4 Wochen 

Link: Bildungsurlaub in Niedersachsen

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr 
Zusammenfassung von 2 Jahren in das 2. Jahr möglich

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsfreistellung im Saarland

In Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Beantragungsfrist: 6 Wochen 

Link: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

5 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Beantragungsfrist: 8 Wochen 

Link: Bildungsfreistellung in Thüringen

Weitere Informationen über ver.di Bildungszentren

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Melde dich  jetzt für deinen Bildungsurlaub bei ver.di an. Alle Seminare findest du im Bildungsportal:

 https://bildungsportal.verdi.de/

Mit dem Bildungsurlaub klappt es dieses Jahr nicht mehr, aber du bist trotzdem an Weiterbildungen und Austausch interessiert?

Dann schau doch mal bei den Selbstlerneinheiten von ver.di oder den aktuellen Kurzveranstaltungen vorbei!

Die Selbstlerneinheiten sind jederzeit verfügbar und es kommen immer wieder Neue dazu. Bei den Kurzveranstaltungen handelt es sich um digitale Vorträge mit Diskussionen zu aktuellen politischen und gewerkschaftlichen Themen.

Dieses Werk ist unter der CC BY-ND 4.0 Lizenz „Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International“ verfügbar; Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Urheber*innen: Christina Brakat, Wiebke Ilsitz, Sopie-Marie Rotermund im Auftrag von ver.di GPB - Gewerkschaftspolitische Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH