Das Einmaleins des Versammlungsrechts
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Das Einmaleins des Versammlungsrechts
Online-Gesprächsrunde zum 1. Mai mit Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler
Der 1. Mai ist der wichtigste Tag für die Arbeiter*innen-Bewegung. In vielen Ländern ist er ein gesetzlicher Feiertag. Für gewerkschaftlich aktive Menschen weltweit ist es der Tag, an dem mit großen Kundgebungen auf die aktuellen Herausforderungen der Arbeitswelt für Lohnabhängige aufmerksam gemacht wird.
Leider mussten wir in den vergangenen Jahren lernen, dass es als Begleiterscheinung zu den 1. Mai-Demonstrationen auch Störer*innen gibt, die nicht die Werte und Haltungen der DGB-Gewerkschaften teilen und den Tag der Arbeit für ihre Zwecke missbrauchen wollen.
Veranstalter*innen stellen in der Regel Ordner*innen, die einen reibungslosen Ablauf der Demonstration gewährleisten sollen. Aber was genau ist Aufgabe des/der Veranstalters*in vor und während einer Veranstaltung, was dürfen und können Ordner*innen während einer Veranstaltung tun?
Mit diesen Fragen möchten wir uns in der Online-Gesprächsrunde zum Versammlungsrecht auseinandersetzen. Dazu wird uns der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler über Rechte und Pflichten aus dem Versammlungsrecht informieren und anschließend konkrete Fragen klären.
Die Online-Gesprächsrunde richtet sich an hauptamtliche Sekretäre*innen, die Veranstaltungen und Demonstrationen planen und organisieren sowie an interessierte Ehrenamtliche, die ggf. Veranstaltungen im gewerkschaftlichen Kontext organisieren oder als Ordner*innen unterstützen.
Termin: 28.04.2023, 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr
Gast: Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler
Moderation: Andreas Michelbrink, ver.di GPB gGmbH
Online-Veranstaltung betreten (Link zum Videokonferenz-Raum)