Begriff: Raumfremde Macht

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Raumfremde Macht

Abkehr von den allgmeinen Menschenrechten und den damit enthaltenen universellen Rechten, in dem man Werte und Haltungen nur für einen bestimmten Raum definiert und eine Intervention anderer ausschließt.

Der Betriff geht auf den rechten Juristen Carl Schmitt zurück, der ihn seit 1938 entwickelte und 1941 in seinem Buch Völkerrechtliche Großraumordnung genauer beschrieben. Carl Schmitt verabschiedet sich hierbei von der universalistischen Idee der Menschenrechte und wendet sich "Großräumen" zu. In diesem Großraum wären "Reiche" eine führende und tragende Macht und mit ihrer politischen Idee würden sie in diese Großräume ausstrahlen. Andere Mächte, raumfremde Mächte, dürften hier nicht intervenieren. Carl Schmitt wehrt sich damit entschieden gegen einen universellen Menschenrechtsbegriff. "Auch bringen sowohl die Erinnerungen an die Völkervermischungen des untergehenden römischen Imperiums wie die Assimilierungs- und Schmelztigel-Ideale der Imperien westlicher Demokratie den Begriff des Imperiums in den schärfsten Gegensatz zu einem volkhaft aufgefaßten, alles volkliche Leben achtenden Reichsbegriff." (Schmitt, S.51)