Begriff: Völkisch
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Völkisch
„Völkisch“ beschreibt in seiner ursprünglichen Bedeutung keinesfalls das im Grundgesetz beschriebene Staatsvolk, sondern eine rassisch definierte Gruppe mit klaren Abgrenzungen zu anderen Menschengruppen. Populär wurde die Bezeichnung im Zuge der Formierung „völkischer Bewegungen“ im deutschen Kaiserreich. Diese Bewegungen waren heterogen aufgestellt, mal christlichen, mal germanischen Glaubens. Doch in einem ähnelten sie sich: Sie verfolgten das Ziel, eine rassistische ethnisch-homogene deutsche Volksgemeinschaft herzustellen.
Die völkischen Vordenker wie Jörg Lanz von Liebenfels oder Theodor Fritsch zeichneten sich dabei durch einen stark ausgeprägten Antisemitismus aus und bestritten die Zugehörigkeit von Jüdinnen und Juden zum „deutschen Volk“. Es müsse vielmehr eine in der Heimat verwurzelte Blutsgemeinschaft bestehen, bei der es dementsprechend auch um eine nachweisbare „arische“ Abstammungslinie ging.